Psychotherapeuten sind laut §15 des Psychotherapiegesetztes grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und diese Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein und grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jeder Person oder Einrichtung! Diese Verschwiegenheit bietet einen geschützten Rahmen um über jedes Thema offen und vertrauensvoll sprechen zu können.
Aufgrund meines Ausbildungsstatus ist die Verrechnung mit einer Krankenkasse nicht möglich, dementsprechend ist mein Honorar herabgesetzt.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, so besteht die Möglichkeit, diesen bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Sitzungstermin abzusagen. Termine ohne Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin müssen in Rechnung gestellt werden.
Mitglied der ÖGIT (Österreichische Gesellschaft für Integrative Therapie)
Mitglied im ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie)
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